PFLEGEREGRESS ABGESCHAFFT
Aber: Private Pflegevorsorge bleibt wichtig!

Evelyn Tschenett • 0 KommentareAllgemein

Ab 01.01.2018 darf der Sozialhilfeträger zur Deckung offener Pflegeheimkosten nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen zugreifen. Auch an Angehörigen darf nicht mehr regressiert werden. Kann man sich eine private Pflegevorsorge deshalb sparen? Wir meinen: Keinesfalls!

Ein Pflegeheim-Aufenthalt ist teuer. Je nach Pflegestufe schlagen im österreichweiten Schnitt Kosten von 2.900 bis 4.400 Euro pro Monat zu Buche (öffentliches Pflegeheim). Wer sich das nicht leisten kann, wird zwar im ersten Schritt vom Sozialhilfeträger unterstützt – die übernommenen Kosten werden dann aber wieder regressiert. Am Vermögen des Pflegebedürftigen (Sparbücher, Wertpapiere, auch Immobilien!), aber auch an Angehörigen. Selbst auf bereits verschenktes Vermögen (z. B. das an die Kinder überschriebene Haus) kann innerhalb bestimmter Fristen zugegriffen werden.

All das gehört nun bald der Vergangenheit an: Mit 01.01.2018 wird der Vermögens- und Angehörigenregress abgeschafft. Übersteigen die monatlichen Kosten für den Platz in einem öffentlichen Pflegeheim das laufende Einkommen des Pflegebedürftigen, springt wie bisher der Sozialhilfeträger ein – aber ohne anschließenden Regress. Wer nun glaubt, dass man sich private Vorsorge deshalb getrost sparen kann, irrt aber!

Warum also noch eine private Pflegevorsorge – trotz Abschaffung des Pflegeregresses?

Viele Menschen wollen zuhause gepflegt werden. Hier bietet nur eine private Pflegerenten(zusatz)versicherung die nötige Flexibilität und Unabhängigkeit, denn:

  • Pflege zuhause ist teuer. Im Falle einer 24h-Betreuung belaufen sich die Pflegekosten rasch auf  über 2.000 Euro / Monat.
  • Die staatlichen Leistungen (v.a. Pflegegeld, Förderung 24h-Pflege) reichen meist nicht aus, um diese Kosten zu decken.
  • Kann diese zusätzliche monatliche Belastung nicht aus der Pension finanziert werden, hilft nur der Rückgriff auf Vermögen.
  • Im Rahmen der Unterhaltspflichten nach dem ABGB müssen notfalls auch Angehörige ihren Beitrag leisten. 
  • Zusätzlich können erhebliche Kosten für z. B. eine Wohnraumadaptierung oder spezielle medizinische Behandlungen/Leistungen anfallen.

Im Falle eines Pflegeheim-Aufenthaltes gilt es zu beachten:

  • Wer im Pflegefall ins Pflegeheim will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem sind die Plätze in den öffentlichen Heimen begrenzt.
  • Die Alternative privates Pflegeheim ist sehr teuer. Je nach Pflegestufe kostet ein Platz im Schnitt 3.200 bis 4.900 Euro pro Monat.
  • Offene Kosten werden in letzterem nicht vom Sozialhilfeträger übernommen, sondern müssen über Vermögen und/oder Angehörige selbst finanziert werden.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis:
Wer sich den Zugang zu professioneller, qualitativ hochwertiger Pflege sichern will – und dabei sein Vermögen schützen und seine Angehörigen entlasten möchte – ist nach wie vor gut beraten, privat für den Pflegefall vorzusorgen!

Nehmen Sie die Abschaffung des Pflegeregresses zum Anlass, über eine private Pflegevorsorge nicht nur nachzudenken, sondern lassen Sie sich ein gutes Angebot erstellen. Gerade jetzt!

WIR BERATEN SIE GERNE!

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